Welche Schulen und Kitas haben geschlossen

Erhalte ich eine Notbetreuung für meine Kinder? Muss ich trotz Kitaschließung Beiträge zahlen? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Welche Hochschulen, Schulen und Kitas sind geschlossen?

In Wiesbaden sind alle Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der Osterferien am 19. April geschlossen.

Erhalte ich eine Notbetreuung für meine Kinder?

In Kitas (Krippen, Kindergarten, Hort) werden nur Betreuungsangebote für Kinder vorgehalten, wenn eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter unter anderem zu einer der folgenden Personengruppe gehört:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Muss ich trotz der Schließung Kita-Beiträge zahlen?

Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 17. März, beschlossen, den Beitragseinzug für April für die Angebote der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort), der öffentlich geförderten Kindertagespflege, der Betreuenden Grundschulen und der Grundschulkinderbetreuung auszusetzen. Der Beschluss umfasst sowohl städtische Einrichtungen als auch Kindertagesstätten und Grundschulkinderbetreuung in freier Trägerschaft. Bei den städtischen Einrichtungen wird auch auf die Abbuchung des Verpflegungsgeldes verzichtet. Dieser Aspekt unterliegt bei den freien Trägern nochmal einer gesonderten Betrachtung.

Was ist mit Klassenfahrten und Schulausflügen?

Auch wenn der Schulbetrieb wieder aufgenommen wird gilt: Alle Fahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 durchgeführt werden sollten, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist. Ebenfalls sind alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen abzusagen.
Was ist mit dem Osterferienprogramm?

Auch das Osterferienprogramm der Landeshauptstadt Wiesbaden musste abgesagt werden. Bezüglich der Rückerstattung von bereits bezahlten Teilnahmegebühren wird sich die Abteilung Jugendarbeit im Amt für Soziale Arbeit unaufgefordert per Mail bei allen Betroffenen melden.

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